29.04.2025
Gemeinderatssitzung Apr `25

1. Information über Neubau der Autobahnanschlussstelle „Möhrendorf“ (A73)

Wegen zahlreicher Unfälle und schlecht fließendem Verkehr in den Stoßzeiten wird die Anschlussstelle neu geplant. Zukünftig werden die Ein- und Ausfahrten durch zwei Kreisel realisiert werden. Zudem ist die Brücke über die Autobahn marode und wird durch eine neue Bogenbrücke ohne Tragstütze auf dem Mittelstreifen ersetzt werden.

Während der Bauzeit sind – bis auf wenige Tage – die Zufahrt zur A73 Richtung Erlangen und die Abfahrt aus Richtung Erlangen ebenso offen, wie die Kreisstraße von und nach Möhrendorf. Die Auf- und Abfahrten Richtung Forchheim sind während der gesamten Bauzeit gesperrt.

Da der Bau „unter fließendem Verkehr“ stattfindet, wird die Bauzeit bei 2 Jahren liegen.  Der Baubeginn kann wegen fehlender Finanzierungszusage des Bundes (die Regierung beginnt ja auch erst heute zu arbeiten) und noch nicht festgelegter Genehmigungsverfahren nicht genannt werden, auf keinen Fall aber vor 2027.

 

2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Gebiet „Rudelsweiherstraße“

Wir hatten schon berichtet, dass der zuletzt gültige Bebauungsplan vom 30.04.2013 vom Verwaltungsgericht – nach Klagen von Eigentümern - für ungültig erklärt wurde. Um Bauantrage nach einheitlichen Regeln in diesem Gebiet zu behandeln, ist es notwendig einen Bebauungsplan zu haben.

Grundsätzlich befürworten wir FREIEN WÄHLER die Erstellung eines Bebauungsplans, lehnen aber die strikten Einschränkungen für zukünftige Bauvorhaben ab. So soll es keine Doppel- oder Reihenhäuser geben und je Haus ist nur eine Wohnung zulässig.

Nun muss dieser Aufstellungsbeschluss vom Januar 25 wieder geändert werden: Es wurde „entdeckt“, dass per Gerichtsurteil nicht nur Grundstücke im westlichen Teil Außenbereich sind, sondern auch 3 Grundstücke im Bereich der Hausnummer 10. Da der Außenbereich nicht bebaubar ist, werden auch diese Grundstücke von der Bebauung ausgeschlossen.

Die Argumentation des Verwaltungsgerichts zum Außenbereich ist sicher für die meisten Bürger nicht nachvollziehbar. Daher an dieser Stelle auch kein Erklärungsversuch, sondern ein Zitat, das schon zu Zeiten der Römer entstanden ist: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.

 

Unser Fazit: Müssen wir jetzt einen aufwendigen Plan erstellen, wenn die meisten Grundstücke eh schon mit Neubauten bebaut sind und die unbebauten nicht bebaut werden dürfen?