24.10.2024
Gemeinderatssitzung Okt`24

Es war kein Pressevertreter anwesend, verständlich, es gab in öffentlicher Sitzung nur wenige Punkte und die waren alles andere als „pressewürdig“. Ich führe sie hier trotzdem mal auf, geben sie doch einen guten Anschauungsunterricht über Bürokratie in Deutschland. Aber es darf auch ein Punkt aus nichtöffentlicher Sitzung genannt werden: Der Grundsteuerhebesatz.

 

1. Jahresantrag für Städtebauförderung 2025.

In dem Jahresantrag wird der Regierung der voraussichtliche Förderbedarf mitgeteilt, bei uns für Kulturhof H7 und den Mörsbergeigarten, der nun Anlass zu einer längeren Diskussion gab.

Es werden für 130.000 € Zuschüsse beantragt. Aus den Reihen des GR wurde gefragt, ob man nicht ohne Zuschüsse einfach 4 größere Bäume als Schattenspender pflanzen kann. Die wurden nämlich anlässlich „775 Jahre Bubenreuth“ unter dem Motto „Ich schenke meinem Ort ….“ gespendet, also im Jahr 2018 (!!).

Natürlich geht das nicht, denn der Mörsbergeigarten steht unter Denkmalschutz und daher muss jede Maßnahme mit der Denkmalschutzbehörde in Ansbach abgestimmt werden. Dazu ist in der Regel die Aufbereitung durch ein Fachbüro notwendig. Wir FREIEN WÄHLER – wie aber auch der gesamte GR – sind jedenfalls nicht bereit, ein Fachbüro über ca. 20.000 € zu beauftragen, um 4 Bäume im Wert von 3.000 € zu pflanzen.

 

2. Erlass einer Satzung über die Hausnummerierung

Bubenreuth lebte bisher mit einem gravierenden Mangel: Es existiert keine Satzung über die Hausnummerierung. Es gab bisher zwar nie Probleme. Aber es könnte doch in Zukunft sein, dass ein Hausbesitzer sich weigert, eine Hausnummer anzubringen oder eine notwendige Anpassung der Nummerierung der Gemeinde boykottiert wird. Jetzt hat die Gemeinde eine Satzung, um dagegen vorzugehen.

Sie umfasst 3 DIN A4 Seiten und entspricht der bayerischen Mustersatzung. Der Gemeinderat wünschte sich aber noch Änderungen: Die Maximalgröße der Hausnummer von 20*20 cm wurde ebenso gestrichen wie die Anbringungsvorschrift „rechts neben der Eingangstür in Höhe der Oberkante“.

Zur Beruhigung aller: Die Satzung wird zum 1.11.24 in Kraft treten, alle bestehenden Hausnummern haben Bestandsschutz.

 

3. Grundsteuerhebesatz 2025

Ab 2025 gelten für die Erhebung der Grundsteuern die neu festgelegten Meßbeträge (Mitteilung vom Finanzamt).  Um die Jahressteuer zu berechnen, muss dieser Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden. Also bei einem Messbetrag von 50 € und einem Hebesatz von 420 % ergeben sich 50 € * 4,2 = 210 € Jahressteuer also vierteljährlich 52,50 €.

In Bubenreuth gilt ab 2022 ein Hebesatz von 420 %, dieser wird nicht erhöht bleibt auch so im Jahr 2025.

Info: Im Haushalt 2024 hat die Gemeinde Einnahmen von ca. 590.000 € aus der Grundsteuer geplant.

 

4. Anfragen der FREIEN WÄHLER

Im historischen Ortskern von Bubenreuth entsteht derzeit mit Unterstützung öffentlicher Fördermittel ein sozio-kulturelles Zentrum. Der Dreiseithof mit seinem aus Sandsteinquadern errichteten Wohnhaus von 1881 und großen Stall- und Scheunengebäuden wurde 2016 erworben.

Der freie Blick auf den historischen Hof wird durch eine massive Betonmauer gestört. Warum wurde diese errichtet?

Antwort der Verwaltung: Die Mauer war von Anfang an Bestandteil der Bauplanung und dient dem Lärm- und Sichtschutz.

Kulturhof H7

 

5. Bekanntgabe von Termine (Uhrzeit siehe Ankündigung im Gemeindeblatt)

MO    04.11.24      Bürgerinformation über Nahwärme mit der Firma GP Joule GmbH

SA     23.11.24      Adventsmarkt im Kulturhof H7

SO    01.12.24      Gottesdienst und Feier zum 75 jährigen Bestehen der Geigenbauersiedlung

15.05.2025           Eröffnung des Kulturhofs H7